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Gesetze werden ab jetzt auf Klimaverträglichkeit geprüft
Ziel der Klimaverträglichkeitsprüfung ist es, Regelungsvorhaben so auszugestalten, dass wesentliche Aspekte der Klimastrategie der Bundesregierung geprüft und dokumentiert werden. Im Fokus stehen dabei die Auswirkungen auf die Emission von Treibhausgasen und die möglichen Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Anpassung an den Klimawandel.
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Präsentationen aus der Informationsveranstaltung
Bei der Informationsveranstaltung zur Klimaverträglichkeitsprüfung am 17. Oktober 2008 wurden die Hintergründe der Thematik beleuchtet und die richtige Vorgangsweise erläutert. Im Anhang befinden sich die Präsentationsfolien dieser Veranstaltung. > mehr + Downloads zu: Präsentationen aus der Informationsveranstaltung
30.10.2008, Lebensministerium V/4
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Informationen zur KVP (Klimaverträglichkeitsprüfung)
Das Bundeskanzleramt hat mit Unterstützung des Lebensministeriums und unter Berücksichtigung von methodischen Vorschlägen des Umweltbundesamtes ein Rundschreiben veröffentlicht, durch das die praktische Durchführung der Klimaverträglichkeitsprüfung erleichtert werden soll. > mehr + Downloads zu: Informationen zur KVP (Klimaverträglichkeitsprüfung)
01.09.2010, Lebensministerium V/4
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Klimaverträglichkeitsprüfung vom Ministerrat beschlossen
Der Ministerrat hat mit Beschluss vom 10. Juli 2008 dem gemeinsamen Vortrag des Bundeskanzlers sowie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hinsichtlich der Einführung der Klimaverträglichkeitsprüfung für gesetzliche Regelungsvorhaben des Bundes zugestimmt. > mehr + Downloads zu: Klimaverträglichkeitsprüfung vom Ministerrat beschlossen
26.11.2008, Lebensministerium V/4


