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Lackdosen sind als Sondermüll getrennt zu sammeln und zu entsorgen.
Foto: BMLFUW/UBA/Gröger

Abfall als Rohstoff

Die getrennte Sammlung und Verwertung von Abfällen in Österreich zeigt hohe Zuwachsraten. Es werden immer mehr Abfälle getrennt gesammelt und verwertet. Die umweltgerechte und nachhaltige Nutzung der Ressource Abfall ist eine große Herausforderung einer verantwortungsvollen Abfallwirtschaft.

Das Gesamtabfallaufkommen entsprach im Jahr 2005 rund 54 Mio. Tonnen. Nach Gruppen gegliedert waren dies:
 
  • 41 Prozent Aushubmaterialien
  • 20 Prozent Weitere Abfälle
  • 12 Prozent Abfälle aus dem Bauwesen
  • 9 Prozent Holzabfälle ohne Verpackungen
  • 6 Prozent Abfälle aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen
  • 4 Prozent Altstoffe aus Gewerbe und Industrie
  • 3 Prozent Aschen und Schlacken aus der thermischen Abfallbehandlung und aus Feuerungsanlagen
  • 3 Prozent Grünabfälle, Straßenkericht und Marktabfälle
  • 2 Prozent Kommunale Klärschlämme und Fäkalschlämme
 
Bei den Haushaltsabfällen tragen die Konsumentinnen und Konsumenten durch Ihr Sammel- und Abfalltrennverhalten große Verantwortung.
 
Im Jahr 2005 wurden in Österreich ca. 3,4 Mio. Tonnen Haushaltsabfälle produziert, das sind mehr als 6 Prozent des Gesamtabfalls. 
 
Jeder Einwohner produzierte im Jahr 2005 im Schnitt 421 kg Abfall. Davon waren:

  • 47 Prozent Sperrmüll
  • 18 Prozent Altpapier
  • 16 Prozent Biogene Abfälle
  • 5,5 Prozent Altglas
  • 3,8 Prozent Altholz
  • 3,7 Prozent Leichtfraktion
  • 3,5 Prozent Altmetalle und Haushaltsschrott
  • 0,8 Prozent Elektroaltgeräte
  • 0,6 Prozent Problemstoffe
  • 0,6 Prozent Alttextilien
  • 0,5 Prozent Sonstige Altstoffe
Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 setzt wichtige Impulse:

  • Schutz von Mensch und Umwelt
  • Schonung der natürlichen Ressourcen
  • Ablagerung emissionsneutraler Rückstände unter Schonung von Deponieraum
  • Vorsorgeprinzip
  • Berücksichtigung der Stoffflüsse im Sinne einer ökologischen Kreislaufführung
Welcher Abfall darf deponiert werden? Seit 2004 darf nur noch thermisch oder mechanisch-biologisch vorbehandelter Abfall deponiert werden.
 
Mit der Umsetzung der Deponieverordnung wird sichergestellt, dass in den Deponien keine nennenswerten chemischen Reaktionen auftreten, die Boden, Luft oder Wasser gefährden könnten. Der Abfall muss entweder in mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen oder Abfallverbrennungsanlagen behandelt werden. In einigen Bundesländern gibt es regional begrenzte Ausnahmen bis längstens 2009.
 
Das bedeutet für Österreich: weniger Treibhausgase, weniger Grundwasserbelastung und Ressourcenschonung. Die im Abfall enthaltene Energie wird genutzt und nachfolgende Generationen werden nicht mit der Sanierung teurer Altlasten konfrontiert.

18.02.2008,