Artikel 15a-Vereinbarung zur Wohnbauförderung im Zeitraum 2005-2008
Der Bund, vertreten durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, hat im Dezember 2004 mit den Bundesländern eine Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG über Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Wohnbauförderung geschlossen.
Demnach sind die Vertragsparteien verpflichtet, bei Förderungen für den Wohnungsneubau und die Sanierung ambitionierte – über Bauordnungsstandard hinausgehende – Wärmeschutzanforderungen einzuhalten. Zusätzlich werden attraktive Förderungsanreize für den Einsatz erneuerbarer Energieträger im Wohnbau geschaffen.Über die Wirkungen der Maßnahmen auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen berichten die Vertragsparteien in zweijährigen Abständen. Für den Berichtszeitraum 2005-2006 wurden CO2 -Emissionsreduktionen von ca. 400.000 Jahrestonnen, die unmittelbar auf Wohnbauförderungsmaßnahmen zurückzuführen sind, ermittelt.
Die Daten für den zweiten Bericht über die Wirkungen der Maßnahmen in den Jahren 2007 und 2008 werden aktuell erhoben. Ein zusammenfassender Bericht wird in der ersten Jahreshälfte 2009 veröffentlicht werden.
Downloads
15a-Vereinbarung WBF (PDF 50,75 kB )
Erläuterungen zur 15a-Vereinbarung WBF (PDF 86,79 kB )
Zusammenfassender Bericht 2005-2006 (PDF 333,98 kB )
27.11.2008, Lebensministerium V/4


