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Das klima:aktiv Musterhaus in Fertigbauweise in Wien Donaustadt
Foto: BMLFUW/Kern

Artikel 15a-Vereinbarung zu Wohnbauförderung und Gebäudestandards ab 2009

Eine neue Vereinbarung zwischen Bund und Ländern nach Artikel 15a B-VG über Klimaschutzmaßnahmen in der Wohnbauförderung ist im August 2009 in Kraft getreten.

Diese enthält weitergehende Wärmeschutzstandards für die Wohnbauförderung im Bereich des Neubaus und der Sanierung sowie klare Regeln zugunsten des bevorzugten Einsatzes innovativer klimarelevanter Heizungssysteme (insbesondere biogene Brennstoffe, Solaranlagen). Weiters enthält die Vereinbarung u.a. ambitionierte, über Bauordnungsstandards hinausgehende, Wärmeschutzvorgaben auch für öffentliche Gebäude von Bund und Ländern, die ab 2009 bei Neuerrichtung und Sanierung umzusetzen sind.

Das Inkrafttreten der Vereinbarung erfolgt nach Genehmigung durch die Landtage durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die Vertragsparteien Bund und Länder haben künftig jährliche Berichte über die Wirkungen der Maßnahmen auf die Treibhausgasemissionen zu erstellen.

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01.09.2010, Lebensministerium V/4